Am Dienstag erlebte ich Genséric Cantournets (Telecom Italia) interessanten Vortrag über "Digital Economy and Property Rights: From Gutenberg to Cloud". Er vertrat im Wesentlichen die These, dass elektronische Dokumente a priori Kopien sind, es also kein Original gibt, und deshalb die Copyright Regeln auf digitale Werke (ob MP3 oder HTML) nicht anwendbar sind.
Ich stimme ihm in vielen Punkten zu, aber mir scheint, dass ihm eine wichtige Unterscheidung entgeht. Das hat er gemeinsam mit vielen, die zu diesem Thema ihre Stimme erheben.
Es gibt einen Unterschied zwischen dem Urheberrecht und dem Copyright, der vermutlich in der digitalen Welt an Bedeutung gewinnt. Wikipedia verweist auf "die unterschiedlichen Ansätze des in römischrechtlicher Tradition stehenden Urheberrechts im engeren Sinne (droit d’auteur, diritto di autore) der Länder des civil law im Gegensatz zum angelsächsischen copyright."
Ich glaube, dass die Regeln des Copyright (und damit auch der Verwertungsrechte), so wie sie sich im Vor-Internet-Zeitalter entwickelt haben - im Sinne eines konsequenten Bestands-Schutzes - nur dadurch auf das Internet übertragen lassen, dass sie den Gebrauch des Internet insgesamt strangulieren. Freiheit des Internet, Informationsfreiheit im digitalen Zeitalter, sind mit dem herkömmlichen Copyright nicht vereinbar.
Etwas anderes sind die Autorenrechte, auch Urheberrechte genannt. Diese enthalten nicht nur Verwertungsrechte. Wieder Wikipedia: "Durch das Urheberrechtsgesetz erhält der Urheber als Rechtsinhaber das Recht, über die Nutzungsrechte an seinem Werk frei und ausschließlich zu disponieren. Hierzu schützt § 11 UrhG den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Um dieser Rechtsposition Rechnung zu tragen, werden dem Urheber ein Urheberpersönlichkeitsrecht und Verwertungsrechte zugestanden."
Neben dem Recht auf die Verwertung geht es auch darum, dass die Urheberschaft als solche geschützt ist. Hierbei geht es z.B. um Schutz vor Plagiaten. Im Gegensatz zum Copyright glaube ich, dass diese Urheberschaft definitiv schützenswert ist.
Wenn man genau hinhört, dann argumentieren die Verteidiger des Copyright meist in Wirklichkeit mit dem Urheberrecht.
Die Trennung zwischen Urheberrecht und Verwertungsrecht würde es auch erlauben, eine konstruktive Lösung in diesem Disput zu finden. Das Verwertungsrecht muss angepasst werden, und das Urheberrecht verteidigt.
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